AGB
Geltungsbereich: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von Reitstunden, Verladetraining, Lehrgängen und Trainings. Für die eingestellten Pferde gelten die Vertragsbedingungen aus unserem Einstellvertrag – siehe dort.
​
Anmeldung: Die Buchung von Reitstunden, Trainings und Kursen ist nur nach vorheriger Anmeldung über die Website möglich. Die Anmeldung ist verbindlich, sobald sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt wird. Ein Recht auf Teilnahme an Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl besteht nicht.
​
Zahlung: Die Bezahlung gebuchter Leistungen erfolgt per Überweisung innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungserhalt. Ratenzahlung ist nicht möglich.
Rücktritt/Abmeldung/Stornierung: Bei Absage durch den Kunden besteht kein automatischer Anspruch auf Nachholung der versäumten Einheit. Zeitverluste durch Gründe, die beim Kunden liegen, werden nicht nachgeholt. Sollte es einem Kunden nicht möglich sein, an der vereinbarten Einheit teilzunehmen, muss der Termin spätestens 24 Stunden vor Beginn abgesagt werden. Bei einer Absage später als 24 Stunden vor Beginn der Einheit werden die Kosten zu 100% fällig. Bei Stornierung ist die Benennung eines Ersatzteilnehmers möglich.
Zulassungsvoraussetzungen: Kurse, die eine offizielle Qualifikation zum Ziel haben (Abzeichen, Scheine), stehen jedem Interessenten offen, der über die von den zuständigen Prüfinstitutionen für die angestrebten Abschlüsse geforderten Qualifikationen verfügt, soweit solche in der Leistungsbeschreibung der Bildungsmaßnahmen/Lehrgängen gefordert werden.
Soweit Zulassungsvoraussetzungen bestehen, ist der Veranstalter nicht verpflichtet, aber berechtigt, zu überprüfen, ob der Teilnehmer die notwendigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Hierzu hat der Teilnehmer auf Verlangen die erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Macht der Veranstalter von seinem Recht auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen keinen Gebrauch, so ist der Teilnehmer auch bei Nichtvorliegen der Zulassungsvoraussetzungen zur Zahlung der Lehrgangsgebühren verpflichtet.
Haftung: Das Reiten auf unserer Anlage wie auch auf unseren Pferden geschieht auf eigene Gefahr. Dies gilt für das Reiten in der Reithalle, auf dem Reitplatz, bei Ausritten im Gelände sowie bei allen sonstigen Veranstaltungen, für die sich der Reitstall verantwortlich zeichnet. Es wird empfohlen, eine Unfallversicherung abzuschließen.​
Eigene Pferde müssen haftpflichtversichert und frei von ansteckenden Krankheiten sein sowie aus einem gesunden Bestand kommen.
Durchführung/Allgemeine Verhaltensregeln/Sicherheitsmaßnahmen: Ausrüstungsgegenstände und Putzzeug sind pfleglich zu behandeln und an den dafür vorgesehenen Platz zurückzuräumen. Der Putzplatz ist sauber zu hinterlassen sowie die Pferdeäpfel in der Reithalle, auf dem Reitplatz oder dem Weg dorthin zu beseitigen.
Das Betreten von Pferdeboxen oder Koppeln durch Kunden/Feriengäste, die kein eigenes Pferd eingestellt haben und nicht als Zweitreiter gelten, ist ohne ausdrückliche Erlaubnis verboten.
Bei Teilnahme mit Schulpferd ist ein Reithelm nach DIN-Norm EN 1384:2023, feste, überknöchelhohe Schuhe mit leichtem Absatz (keine Turnschuhe) sowie lange Hose für alle Reitschüler Pflicht!
Bei Teilnahme mit dem eigenen Pferd ist ein Reithelm nach DIN-Norm, feste, überknöchelhohe Schuhe mit leichtem Absatz (keine Turnschuhe) sowie lange Hose für jugendliche Reitschüler Pflicht, für erwachsene Reitschüler empfohlen.
​
In der Reithalle und in den Stallungen ist das Rauchen verboten.
Das Mitführen von Hunden ist nach vorheriger Absprache gestattet.
Für Kinder und Personen, die sich außerhalb einer Veranstaltung/Reitstunde auf unserem Gelände befinden, können wir keine Verantwortung übernehmen. Ihr Aufenthalt geschieht auf eigene Gefahr.